ANHANG XVIII RL 2007/46/EG
URSPRUNGSBESCHEINIGUNG FÜR EIN FAHRZEUG Erklärung des Herstellers von Basis-/unvollständigen Fahrzeugen anderer Klassen als der Klasse M<sub>1</sub>
Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass das nachstehend beschriebene Fahrzeug in seinem eigenen Werk hergestellt wurde und dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
0.2.
Fahrzeugtyp:
Diese Erklärung wird gemäß den Vorschriften des Anhangs XI der Richtlinie 2007/46/EG abgegeben.
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Fahrzeugtyp:
0.2.1. Handelsname(n):
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung:
0.6. Fahrzeug-Identifizierungsnummer:
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): Der Unterzeichner erklärt ferner, dass das Fahrzeug bei der Auslieferung den Vorschriften der folgenden Rechtsakte entsprach:
Genehmigungsgegenstand | Nummer des Rechtsakts | Typgenehmigungsnummer | Mitgliedstaat oder Vertragspartei(*), der/die die Typgenehmigung erteilt hat(**) |
---|---|---|---|
| |||
| |||
| |||
usw. |
(Ort) | (Unterschrift) | (Datum) |
Fußnote(n):
- (*)
- +
- Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958.
- (**)
- ++
- Anzugeben, falls nicht aus der Typgenehmigungsnummer zu entnehmen.
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