ANHANG XVIII RL 2007/46/EG

URSPRUNGSBESCHEINIGUNG FÜR EIN FAHRZEUG Erklärung des Herstellers von Basis-/unvollständigen Fahrzeugen anderer Klassen als der Klasse M<sub>1</sub>

Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass das nachstehend beschriebene Fahrzeug in seinem eigenen Werk hergestellt wurde und dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Fahrzeugtyp:

0.2.1. Handelsname(n):

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung:

0.6. Fahrzeug-Identifizierungsnummer:

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): Der Unterzeichner erklärt ferner, dass das Fahrzeug bei der Auslieferung den Vorschriften der folgenden Rechtsakte entsprach:
GenehmigungsgegenstandNummer des RechtsaktsTypgenehmigungsnummerMitgliedstaat oder Vertragspartei(*), der/die die Typgenehmigung erteilt hat(**)
1.
Geräuschpegel
2.
Emissionen
3.
usw.
Diese Erklärung wird gemäß den Vorschriften des Anhangs XI der Richtlinie 2007/46/EG abgegeben.
(Ort)(Unterschrift)(Datum)

Fußnote(n):

(*)
+
Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958.
(**)
++
Anzugeben, falls nicht aus der Typgenehmigungsnummer zu entnehmen.

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