LISTE DER ANHÄNGE RL 2007/46/EG

Anhang I Gesamtumfang der Beschreibungsmerkmale zur EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, Bauteile oder selbständige technische Einheiten Annex II Allgemeine begriffsbestimmungen, kriterien für die klasseneinteilung von fahrzeugen, fahrzeugtypen und arten des aufbaus Anlage 1: Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann Anlage 2: Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten Anhang III Beschreibungsbogen zur EG-typgenehmigung für fahrzeuge Anhang IV Für die eg-typgenehmigung von fahrzeugen anzuwendende vorschriften Anlage 1: Aufstellung der Rechtsakte für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung gemäß Artikel 22 Anlage 2: Anforderungen nach Artikel 24 für die Genehmigung vollständiger Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die in Drittländern oder für Drittländer in Großserien hergestellt werden Anhang V Verfahren für die EG-Typgenehmigung Anlage 1: Verbindliche Normen für die in Artikel 41 genannten Dienste und Stellen Anlage 2: Verfahren zur Bewertung der Technischen Dienste Anlage 3: Allgemeine Anforderungen an die Prüfberichte Anhang VI Muster des typgenehmigungsbogens Anlage: Aufstellung der Rechtsakte, denen der Fahrzeugtyp entspricht Anhang VII Nummerierungsschema der EG-typgenehmigung Anlage: EG-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten Anhang VIII Prüfergebnisse Anhang IX EG-Übereinstimmungsbescheinigung Anhang X Übereinstimmung der Produktion Anhang XI Merkmale von fahrzeugen mit besonderer zweckbestimmung und vorschriften für solche fahrzeuge für die EG-typgenehmigung Anlage 1: Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen Anlage 2: Beschussgeschützte Fahrzeuge Anlage 3: Rollstuhlgerechte Fahrzeuge Anlage 4: Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger) Anlage 5: Mobilkrane Anlage 6: Fahrzeuge für Schwerlasttransporte Anhang XII Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien Anhang XIII Aufstellung der Teile und Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, sowie der Leistungsanforderungen, geeigneten Prüfverfahren, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für diese Teile und Ausrüstungen Anhang XIV Aufstellung der nach Rechtsakten erteilten EG-Typgenehmigungen Anhang XV Rechtsvorschriften, für die ein hersteller als technischer dienst benannt werden kann Anlage: Benennung eines Herstellers als Technischer Dienst Anhang XVI Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden und Rechtsakte, für die ein Hersteller oder ein Technischer Dienst virtuelle Prüfmethoden einsetzen kann Anlage 1: Allgemeine Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden Anlage 2: Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden Anlage 3: Validierungsverfahren Anhang XVII Verfahren für die Mehrstufen-EG-Typgenehmigung Anlage: Muster des zusätzlichen Herstellerschildes Anhang XVIII Ursprungsbescheinigung für ein Fahrzeug — Erklärung des Herstellers von Basisfahrzeugen/unvollständigen Fahrzeugen anderer Klassen als der Klasse M1 Anhang XIX Zeitplan für die Anwendung dieser Richtlinie auf die Typgenehmigung Anhang XX Fristen für die Umsetzung der aufgehobenen Richtlinien in nationales Recht Anhang XXI Entsprechungstabelle

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.