Anhang I
Gesamtumfang der Beschreibungsmerkmale zur EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, Bauteile oder selbständige technische Einheiten
Annex II
Allgemeine begriffsbestimmungen, kriterien für die klasseneinteilung von fahrzeugen, fahrzeugtypen und arten des aufbaus
Anlage 1:
Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann
Anlage 2:
Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten
Anhang III
Beschreibungsbogen zur EG-typgenehmigung für fahrzeuge
Anhang IV
Für die eg-typgenehmigung von fahrzeugen anzuwendende vorschriften
Anlage 1:
Aufstellung der Rechtsakte für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung gemäß Artikel 22
Anlage 2:
Anforderungen nach Artikel 24 für die Genehmigung vollständiger Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die in Drittländern oder für Drittländer in Großserien hergestellt werden
Anhang V
Verfahren für die EG-Typgenehmigung
Anlage 1:
Verbindliche Normen für die in Artikel 41 genannten Dienste und Stellen
Anlage 2:
Verfahren zur Bewertung der Technischen Dienste
Anlage 3:
Allgemeine Anforderungen an die Prüfberichte
Anhang VI
Muster des typgenehmigungsbogens
Anlage:
Aufstellung der Rechtsakte, denen der Fahrzeugtyp entspricht
Anhang VII
Nummerierungsschema der EG-typgenehmigung
Anlage:
EG-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Anhang VIII
Prüfergebnisse
Anhang IX
EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Anhang X
Übereinstimmung der Produktion
Anhang XI
Merkmale von fahrzeugen mit besonderer zweckbestimmung und vorschriften für solche fahrzeuge für die EG-typgenehmigung
Anlage 1:
Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen
Anlage 2:
Beschussgeschützte Fahrzeuge
Anlage 3:
Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
Anlage 4:
Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger)
Anlage 5:
Mobilkrane
Anlage 6:
Fahrzeuge für Schwerlasttransporte
Anhang XII
Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien
Anhang XIII
Aufstellung der Teile und Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, sowie der Leistungsanforderungen, geeigneten Prüfverfahren, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für diese Teile und Ausrüstungen
Anhang XIV
Aufstellung der nach Rechtsakten erteilten EG-Typgenehmigungen
Anhang XV
Rechtsvorschriften, für die ein hersteller als technischer dienst benannt werden kann
Anlage:
Benennung eines Herstellers als Technischer Dienst
Anhang XVI
Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden und Rechtsakte, für die ein Hersteller oder ein Technischer Dienst virtuelle Prüfmethoden einsetzen kann
Anlage 1:
Allgemeine Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden
Anlage 2:
Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden
Anlage 3:
Validierungsverfahren
Anhang XVII
Verfahren für die Mehrstufen-EG-Typgenehmigung
Anlage:
Muster des zusätzlichen Herstellerschildes
Anhang XVIII
Ursprungsbescheinigung für ein Fahrzeug — Erklärung des Herstellers von Basisfahrzeugen/unvollständigen Fahrzeugen anderer Klassen als der Klasse M1
Anhang XIX
Zeitplan für die Anwendung dieser Richtlinie auf die Typgenehmigung
Anhang XX
Fristen für die Umsetzung der aufgehobenen Richtlinien in nationales Recht
Anhang XXI
Entsprechungstabelle