Artikel 1 RL 2007/74/EG

Mit dieser Richtlinie werden Bestimmungen über die Befreiung der Waren von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und den Verbrauchsteuern festgelegt, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die im Sinne des Artikels 3 aus einem Drittland oder aus einem Gebiet ankommen, in dem die MwSt.- und/oder Verbrauchsteuerbestimmungen der Gemeinschaft nicht gelten.

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