Präambel RL 2007/75/EG
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 93,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem(2) enthält einige Ausnahmeregelungen im Bereich der Mehrwertsteuersätze. Einige dieser Regelungen laufen zu einem festen Datum aus, während andere bis zur Einführung einer endgültigen Mehrwertsteuerregelung gültig bleiben.
- (2)
- Die MwSt.-Ausnahmeregelungen, die in der Richtlinie 2006/112/EG im Einklang mit der Beitrittsakte von 2003 vorgesehen sind und die eine bessere Anpassung der Wirtschaft bestimmter neuer Mitgliedstaaten an den Binnenmarkt ermöglichen sollen, laufen zu einem festen Datum aus, das in Kürze erreicht ist.
- (3)
- Einige dieser neuen Mitgliedstaaten haben den Wunsch bekundet, die ihnen bislang gewährten Ausnahmeregelungen für einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen zu können.
- (4)
- Mit Blick auf die derzeitige Debatte über die Anwendung ermäßigter Steuersätze und den von der Kommission vorzulegenden Legislativvorschlag ist es angezeigt, bestimmte Ausnahmeregelungen bis Ende 2010 zu verlängern, d. h. für die Zeit der verlängerten Geltungsdauer der versuchsweisen Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen.
- (5)
- Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Stellungnahme vom 11. Dezember 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- (2)
ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1. Richtlinie geändert durch die Richtlinie 2006/138/EG (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 92).
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