Artikel 1 RL 2008/105/EG

Gegenstand

Mit dieser Richtlinie werden im Einklang mit Artikel 4 der Richtlinie 2000/60/EG und den darin genannten Zielen Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe gemäß Artikel 16 jener Richtlinie mit dem Ziel festgelegt, einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.