Artikel 6 RL 2008/112/EG

Änderung der Richtlinie 2004/42/EG

Artikel 2 der Richtlinie 2004/42/EG wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 wird „Zubereitung” durch „Gemisch” ersetzt.
b)
In Absatz 8 wird „eine Zubereitung” durch „ein Gemisch” und „die dazu dient” durch „das dazu dient” ersetzt.

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