Artikel 8 RL 2008/114/EG

Unterstützung durch die Kommission für EKI

Die Kommission unterstützt die Eigentümer/Betreiber ausgewiesener EKI über die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, indem sie ihnen Zugriff auf Informationen über bewährte Verfahren und Methoden gewährt, Aus- und Weiterbildungsangebote unterstützt und den Informationsaustausch über neue technische Entwicklungen in Bezug auf den Schutz kritischer Infrastrukturen fördert.

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