Artikel 7 RL 2008/122/EG

Modalitäten der Wahrnehmung des Widerrufsrechts

Möchte der Verbraucher von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so teilt der Verbraucher die Widerrufsentscheidung dem Gewerbetreibenden vor Ablauf der Widerrufsfrist in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mit. Der Verbraucher kann dazu das Formblatt für den Widerruf gemäß Anhang V verwenden, das der Gewerbetreibende gemäß Artikel 5 Absatz 4 ausgehändigt hat. Die Frist ist gewahrt, wenn die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.

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