Artikel 12 RL 2008/43/EG
Kopien der Originaletiketten
Die Unternehmen können aufklebbare, ablösbare Kopien des Originaletiketts zur Benutzung durch ihre Kunden an den Explosivstoffen anbringen. Diese Kopien sind deutlich als Kopien des Originals zu kennzeichnen, um einen Missbrauch zu verhindern.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.