Artikel 11 RL 2008/43/EG
Dosen und Fässer mit Explosivstoffen
Bei Dosen und Fässern mit Explosivstoffen steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf die Dose oder das Fass mit den Explosivstoffen aufgedruckt.
Darüber hinaus können die Unternehmen ein passives inertes elektronisches Etikett benutzen, das auf jeder Dose und jedem Fass angebracht wird.
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