Artikel 10 RL 2008/43/EG

Sprengschnüre

Bei Sprengschnüren steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf die Rolle aufgedruckt. Die eindeutige Kennzeichnung wird alle fünf Meter entweder auf der äußeren Umhüllung der Sprengschnüre angebracht oder auf der gepressten inneren Plastikschicht unmittelbar unter der Außenfaser der Sprengschnüre. Ein dazugehöriges Etikett wird auf jedem Behälter mit Sprengschnüren angebracht.

Darüber hinaus können die Unternehmen ein passives inertes elektronisches Etikett benutzen, das in der Sprengschnur angebracht wird, sowie ein dazugehöriges elektronisches Etikett für jeden Behälter mit Sprengschnüren.

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