Artikel 9 RL 2008/43/EG

Primer und Booster

Bei anderen Primern als den in Artikel 2 genannten und bei Boostern steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf derartige Primer oder Booster aufgedruckt. Ein dazugehöriges Etikett wird auf jedem Behälter mit derartigen Primern oder Boostern angebracht.

Darüber hinaus können die Unternehmen ein passives inertes elektronisches Etikett benutzen, das auf jedem derartigen Primer oder Booster angebracht wird, sowie ein dazugehöriges elektronisches Etikett für jeden Behälter mit derartigen Primern oder Boostern.

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