ANHANG VII RL 2008/50/EG
ZIELWERTE UND LANGFRISTIGE ZIELE FÜR OZON
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A.
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Begriffsbestimmungen und Kriterien
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1.
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Begriffsbestimmungen
„AOT40” (ausgedrückt in (μg/m3) · Stunden) ist die Summe der Differenz zwischen Konzentrationen über 80 μg/m3 (= 40 ppb) als 1-Stunden-Mittelwert und 80 μg/m3 während einer gegebenen Zeitspanne unter ausschließlicher Verwendung der 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) an jedem Tag.- 2.
- Kriterien
Bei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden:Parameter | Erforderlicher Anteil gültiger Daten |
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1-Stunden-Mittelwerte | 75 % (d. h. 45 Minuten) |
8-Stunden-Mittelwerte | 75 % der Werte (d. h. 6 Stunden) |
Höchster 8-Stunden-Mittelwert pro Tag aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten | 75 % der stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerte (d. h. 18 8-Stunden-Mittelwerte pro Tag) |
AOT40 | 90 % der 1-Stunden-Mittelwerte während des zur Berechnung des AOT40-Wertes festgelegten Zeitraums(1) |
Jahresmittelwert | Jeweils getrennt: 75 % der 1-Stunden-Mittelwerte während des Sommers (April bis September) und 75 % während des Winters (Januar bis März, Oktober bis Dezember) |
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte je Monat | 90 % der höchsten 8-Stunden-Mittelwerte der Tage (27 verfügbare Tageswerte je Monat) 90 % der 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8.00 und 20.00 Uhr MEZ |
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte pro Jahr | 5 von 6 Monaten während des Sommerhalbjahres (April bis September) |
- B.
- Zielwerte
Ziel | Mittelungszeitraum | Zielwert | Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte(2) |
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Schutz der menschlichen Gesundheit | Höchster 8-Stunden-Mittelwert pro Tag(3) | 120 μg/m3 dürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über drei Jahre(4) | 1.1.2010 |
Schutz der Vegetation | Mai bis Juli | AOT40 (berechnet anhand von 1-Stunden-Mittelwerten) 18000 μg/m3 · h, gemittelt über fünf Jahre(4) | 1.1.2010 |
- C.
- Langfristige Ziele
Ziel | Mittelungszeitraum | langfristiges Ziel | Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte |
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Schutz der menschlichen Gesundheit | Höchster 8-Stunden-Mittelwert pro Tag innerhalb eines Kalenderjahres | 120 μg/m3 | Nicht festgelegt |
Schutz der Vegetation | Mai bis Juli | AOT40 (berechnet anhand von 1-Stunden-Mittelwerten) 6000 μg/m3 · h | Nicht festgelegt |
Fußnote(n):
- (1)
Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte anhand des folgenden Faktors berechnet:
AOT40Schätzwert = AOT40Messwert × mögliche Gesamtstundenzahl (*) Zahl der gemessenen Stundenwerte - (*)
- Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition (d. h. 8.00 bis 20.00 Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli jedes Jahres (zum Schutz der Vegetation) und vom 1. April bis zum 30. September jedes Jahres (zum Schutz der Wälder)).
- (2)
Die Einhaltung der Zielwerte wird zu diesem Termin beurteilt. Dies bedeutet, dass das Jahr 2010 das erste Jahr sein wird, das zur Berechnung der Einhaltung im betreffenden Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum herangezogen wird.
- (3)
Der höchste 8-Stunden-Mittelwert der Konzentration eines Tages wird ermittelt, indem die gleitenden 8-Stunden-Mittelwerte untersucht werden, welche aus 1-Stunden-Mittelwerten berechnet und stündlich aktualisiert werden. Jeder auf diese Weise errechnete 8-Stunden-Mittelwert gilt für den Tag, an dem dieser Zeitraum endet, d. h. der erste Berechnungszeitraum für jeden einzelnen Tag umfasst die Zeitspanne von 17.00 Uhr des vorangegangenen Tages bis 1.00 Uhr des betreffenden Tages, während für den letzten Berechnungszeitraum jeweils die Stunden von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr des betreffenden Tages zugrunde gelegt werden.
- (4)
Können die drei- bzw. fünfjährigen Durchschnittswerte nicht anhand vollständiger und aufeinander folgender Jahresdaten ermittelt werden, sind mindestens die folgenden jährlichen Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Zielwerte vorgeschrieben:
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Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: gültige Daten für ein Jahr,
- —
Zielwert zum Schutz der Vegetation: gültige Daten für drei Jahre.
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