ANHANG X RL 2008/50/EG

MESSUNG VON OZONVORLÄUFERSTOFFEN

A.
Ziele

Die Hauptzielsetzung dieser Messungen besteht in der Ermittlung von Trends bei den Ozonvorläuferstoffen, der Prüfung der Wirksamkeit der Emissionsminderungsstrategien, der Prüfung der Einheitlichkeit von Emissionsinventaren und der Zuordnung von Emissionsquellen zu gemessenen Schadstoffkonzentrationen. Ferner soll ein besseres Verständnis der Mechanismen der Ozonbildung und der Ausbreitung der Ozonvorläuferstoffe erreicht sowie die Anwendung photochemischer Modelle unterstützt werden.

B.
Stoffe

Die Messung von Ozonvorläuferstoffen muss mindestens Stickstoffoxide (NO und NO2) sowie geeignete flüchtige organische Verbindungen (VOC) umfassen. Eine Liste der zur Messung empfohlenen flüchtigen organischen Verbindungen ist nachstehend wiedergegeben.
1-ButenIsoprenEthylbenzol
Ethantrans-2-Butenn-Hexanm + p-Xylol
Ethylencis-2-Buteni-Hexano-Xylol
Acetylen1,3-Butadienn-Heptan1,2,4-Trimethylbenzol
Propann-Pentann-Oktan1,2,3-Trimethylbenzol
Propeni-Pentani-Oktan1,3,5-Trimethylbenzol
n-Butan1-PentenBenzolFormaldehyd
i-Butan2-PentenToluolSumme der Kohlenwasserstoffe ohne Methan

C.
Standortkriterien

Die Messungen müssen insbesondere in städtischen oder vorstädtischen Gebieten in allen gemäß dieser Richtlinie errichteten Messstationen durchgeführt werden, die für die in Abschnitt A erwähnten Überwachungsziele als geeignet betrachtet werden.

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