ANHANG III MSRL (RL 2008/56/EG)
Indikative Liste der für Meeresgewässer relevanten Ökosystembestandteile, anthropogenen Belastungen und menschlichen Aktivitäten
Komponente | Ökosystem-bestandteile | Mögliche Parameter und Merkmale (Anmerkung 1) | Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I (Anmerkungen 2 und 3) |
---|---|---|---|
Arten | Artengruppen (Anmerkung 4) von Seevögeln, marinen Säugetieren, Reptilien, Fischen und Kopffüßern in der betreffenden Meeresregion bzw. -unterregion |
Räumliche und zeitliche Veränderungen, je Art oder Population:
Artenzusammensetzung der Gruppe |
(1); (3) |
Biotoptypen | Biotopklassen der Wassersäule (pelagisch) und des Meeresbodens (benthisch) (Anmerkung 5) oder andere Biotoptypen, einschließlich der zugehörigen biologischen Gemeinschaften, in der gesamten Meeresregion oder -unterregion |
Je Biotoptyp:
Zusätzlich für pelagische Biotoptypen:
|
(1); (6) |
Ökosysteme, einschließlich Nahrungs-netze |
Struktur, Funktionen und Prozesse der Ökosysteme, einschließlich:
|
Räumliche und zeitliche Veränderungen:
|
(1); (4) |
Anmerkungen zu Tabelle 1
- Anmerkung 1:
- Dies ist eine indikative Liste relevanter Parameter und Merkmale für Arten, Biotope und Ökosysteme, die von den Belastungen gemäß Tabelle 2 dieses Anhangs betroffen und für die die gemäß Artikel 9 Absatz 3 festgelegten Kriterien relevant sind. Die für die Überwachung und Bewertung relevanten Parameter und Merkmale sollen gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie, einschließlich jenen der Artikel 8 bis 11 der Richtlinie, festgelegt werden.
- Anmerkung 2:
- Die Ziffern in dieser Spalte entsprechen den jeweiligen Nummern in Anhang I.
- Anmerkung 3:
- Tabelle 1 enthält nur die zustandsbezogenen qualitativen Deskriptoren (1), (3), (4) und (6), für die gemäß Artikel 9 Absatz 3 Kriterien festgelegt wurden. Alle anderen in Anhang I genannten — belastungsbezogenen — qualitativen Deskriptoren können für alle Komponenten relevant sein.
- Anmerkung 4:
- Diese Artengruppen werden in Teil II des Anhangs des Beschlusses (EU) 2017/848 der Kommission vom 17. Mai 2017 zur Festlegung der Kriterien und methodischen Standards für die Beschreibung eines guten Umweltzustands von Meeresgewässern und von Spezifikationen und standardisierten Verfahren für die Überwachung und Bewertung sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2010/477/EU näher präzisiert (siehe Seite 43 dieses Amtsblatts).
- Anmerkung 5:
- Die Biotopklassen werden in Teil II des Anhangs des Beschlusses (EU) 2017/848 der Kommission näher präzisiert.
Tabelle 2
Anthropogen verursachte Belastungen, Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt oder mit Auswirkungen auf diese
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Komponente | Belastung (Anmerkung 1) | Mögliche Parameter | Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I (Anmerkungen 2 und 3) |
Biologisch | Eintrag oder Ausbreitung nicht heimischer Arten |
Intensität und räumliche/zeit-lichen Schwankung der Belastung der Meeresumwelt und, soweit relevant, an der Quelle Zur Bewertung der Umweltaus-wirkungen der Belastung, relevante Ökosystem-elemente und -parameter aus Tabelle 1 auswählen |
(2) |
Eintrag mikrobieller Pathogene | |||
Eintrag genetisch veränderter Arten und Umsiedlung heimischer Arten | |||
Verlust oder Veränderung natürlicher biologischer Gemeinschaften infolge von Ackerbau und Tierhaltung | |||
Störung von Arten (z. B. an Brut-, Rast- und Futterplätzen) durch menschliche Präsenz | |||
Entnahme oder Mortalität/Verletzung wildlebender Arten (durch kommerzielle Fischerei, Freizeitfischerei und andere Aktivitäten) | (3) | ||
Physikalisch | Physikalische Störung des Meeresbodens (vorübergehend oder reversibel) | (6); (7) | |
Physikalischer Verlust (infolge ständiger Veränderung des Substrats oder der Morphologie des Meeresbodens und der Entnahme von Meeresbodensubstrat) | |||
Änderungen der hydrologischen Bedingungen | |||
Stoffe, Abfälle und Energie | Eintrag von Nährstoffen — aus diffusen Quellen, aus Punktquellen, über die Luft | (5) | |
Eintrag organischer Materie — aus diffusen Quellen und Punktquellen | |||
Eintrag anderer Stoffe (z. B. synthetische Stoffe, nicht synthetische Stoffe, Radionuklide) — aus diffusen Quellen, aus Punktquellen, über die Luft, durch akute Verschmutzungsereignisse | (8); (9) | ||
Eintrag von Abfällen (Festabfälle, einschließlich Mikroabfälle) | (10) | ||
Eintrag von anthropogen verursachtem Schall (Impulsschall, Dauerschall) | (11) | ||
Eintrag anderer Formen von Energie (einschließlich elektromagnetischer Felder, Licht und Wärme) | |||
Eintrag von Wasser — aus Punktquellen (z. B. Sole) |
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Komponente | Aktivität |
Physikalische Umstrukturierung von Flüssen, Küstenstreifen oder Meeresboden (Wasserwirtschaft) | Landgewinnung |
Kanalisierung und andere Änderungen von Wasserläufen | |
Küsten- und Hochwasserschutz* | |
Offshore-Strukturen (ausgenommen Strukturen für die Erdöl-/Erdgas-/EE-Gewinnung)* | |
Umstrukturierung der Meeresbodenmorphologie, einschließlich Ausbaggern und Ablagern von Materialien* | |
Entnahme nichtlebender Ressourcen | Abbau von Mineralien (Felsgestein, Metallerze, Kies, Sand, Schill) * |
Gewinnung von Erdöl und Erdgas, einschließlich Infrastruktur* | |
Gewinnung von Salz | |
Entnahme von Wasser * | |
Energieerzeugung | Erzeugung erneuerbarer Energie (Wind-, Wellen- und Gezeitenenergie), einschließlich Infrastruktur* |
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie | |
Stromübertragung und Kommunikation (Kabelverlegung)* | |
Entnahme lebender Ressourcen | Fang oder Ernte von Fischen und Schalentieren (gewerbliche/Freizeitfischerei) * |
Verarbeitung von Fischen und Schalentieren* | |
Ernten von Meerespflanzen* | |
Jagen und Sammeln zu anderen Zwecken* | |
Kultivierung lebender Ressourcen | Aquakultur — Marikultur, einschließlich Infrastruktur* |
Aquakultur — Süßwasserkultur | |
Landwirtschaft | |
Forstwirtschaft | |
Verkehr | Verkehrsinfrastruktur* |
Verkehr — Seeverkehr* | |
Verkehr — Luftverkehr* | |
Verkehr — Landverkehr* | |
Städtische und industrielle Nutzungen | Städtische Nutzungen |
Industrielle Nutzungen | |
Abfallbehandlung und -entsorgung* | |
Tourismus und Freizeit | Tourismus- und Freizeitinfrastruktur* |
Tourismus- und Freizeitaktivitäten* | |
Sicherheit/Verteidigung | Militärische Aktivitäten (vorbehaltlich Artikel 2 Absatz 2) |
Bildung und Forschung | Forschungs-, Erhebungs- und Bildungsaktivitäten* |
Anmerkungen zu Tabelle 2
- Anmerkung 1:
- Die Bewertung von Belastungen soll den Umfang der Belastung der Meeresumwelt und gegebenenfalls den Umfang des Eintrags (aus Quellen an Land oder aus der Luft) in die Meeresumwelt umfassen.
- Anmerkung 2:
- Die Ziffern in dieser Spalte entsprechend den jeweiligen Nummern in Anhang I.
- Anmerkung 3:
- Tabelle 2a enthält nur die belastungsbezogenen qualitativen Deskriptoren (2), (3), (5), (6), (7), (8), (9), (10) und (11), für die gemäß Artikel 9 Absatz 3 Kriterien festgelegt wurden. Alle anderen in Anhang I genannten zustandsbezogenen qualitativen Deskriptoren können für jede Komponente relevant sein.
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