Artikel 40 RL 2008/57/EG

Aufhebung

Die Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG werden mit Wirkung vom 19. Juli 2010 aufgehoben, ohne dass davon die Pflichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung jener Richtlinien in nationales Recht und ihre Anwendung berührt werden.

Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle im Anhang XI.

Artikel 14 der Richtlinie 2004/49/EG wird mit Wirkung vom 19. Juli 2008 aufgehoben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.