ANHANG II RL 2008/96/EG

INDIKATIVE ELEMENTE DER STRASSENVERKEHRSSICHERHEITSAUDITS

1.
Kriterien für die Projektphase Vorentwurf:

a)
geografische Lage (z. B. Erdrutsch-, Überschwemmungs- und Lawinengefahr), jahreszeitliche und klimatische Bedingungen sowie seismische Aktivitäten;
b)
Arten von Kreuzungen und Einmündungen und Abstand zwischen ihnen;
c)
Anzahl und Art der Fahrstreifen;
d)
Arten von Verkehr, für die die geplante Straße zugelassen werden soll;
e)
Funktionalität der Straße innerhalb des Netzes;
f)
Witterungsverhältnisse;
g)
Fahrgeschwindigkeiten;
h)
Straßenquerschnitt (z. B. Breite der Fahrbahn, der Rad- und Gehwege);
i)
Trassierung in Lage- und Höhenplan;
j)
Sichtverhältnisse;
k)
Gestaltung von Kreuzungen und Einmündungen;
l)
öffentliche Verkehrsmittel und -infrastruktur;
m)
schienengleiche Bahnübergänge;
n)
Vorkehrungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:

i)
Vorkehrungen für Fußgänger,
ii)
Vorkehrungen für Radfahrer, darunter das Vorhandensein von Alternativstrecken oder von Abtrennungen vom schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr,
iii)
Vorkehrungen für zweirädrige Kraftfahrzeuge;
iv)
Dichte und Lage von Fußgänger- und Radfahrerüberwegen,
v)
Vorkehrungen für Fußgänger und Radfahrer auf den betroffenen Straßen in dem jeweiligen Bereich,
vi)
Abtrennung vom schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr, für Fußgänger und Radfahrer oder Vorhandensein direkter Alternativstrecken auf Straßen niedrigerer Kategorie.

2.
Kriterien für die Projektphase Ausführungsentwurf:

a)
Trassierungsparameter;
b)
kohärente Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen;
c)
Beleuchtung von Straßen und Straßenkreuzungen;
d)
Straßenausstattung;
e)
Straßenseitenraum einschließlich Vegetation;
f)
feststehende Hindernisse neben der Straße;
g)
Ausstattung mit sicheren Parkplätzen;
h)
Vorkehrungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:

i)
Vorkehrungen für Fußgänger,
ii)
Vorkehrungen für Radfahrer,
iii)
Vorkehrungen für zweirädrige Kraftfahrzeuge;

i)
benutzerfreundliche Anpassung von Fahrzeugrückhaltesystemen (Mittelstreifen und Schutzeinrichtungen zur Vermeidung einer Gefährdung ungeschützter Verkehrsteilnehmer).

3.
Kriterien für die Projektphase Fertigstellung:

a)
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Sichtverhältnisse unter verschiedenen Bedingungen wie z. B. bei Dunkelheit und unter normalen Witterungsbedingungen;
b)
Erkennbarkeit von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen;
c)
Zustand des Straßenbelags.

4.
Kriterien für die erste Betriebsphase: Bewertung der Straßenverkehrssicherheit im Lichte der tatsächlichen Nutzungsmuster.

Ein in jeglicher Phase durchgeführtes Audit kann die erneute Prüfung der Kriterien für vorangegangene Phasen erfordern.

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