ANHANG IV RL 2008/96/EG
ANGABEN IN UNFALLBERICHTEN
Unfallberichte enthalten folgende Angaben:- 1.
- Lage des Unfallortes (so genau wie möglich), einschließlich GNSS-Koordinaten;
- 2.
- Bilder und/oder Skizzen des Unfallortes;
- 3.
- Datum und Uhrzeit des Unfalls;
- 4.
- Angaben über die Straße wie Umgebung, Straßentyp, Art der Kreuzung oder Einmündung einschließlich vorhandener Verkehrszeichen, Anzahl der Fahrstreifen, Straßenmarkierung, Straßenbelag, Licht- und Wetterverhältnisse, zulässige Geschwindigkeit, Hindernisse neben der Straße;
- 5.
- Angaben zur Schwere des Unfalls;
- 6.
- Angaben zu den am Unfall beteiligten Personen wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Blutalkoholspiegel, Benutzung oder Nichtbenutzung von Sicherheitsausrüstung;
- 7.
- Angaben zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen (Typ, Alter, Land, gegebenenfalls Sicherheitsausrüstung, Datum der letzten wiederkehrenden technischen Untersuchung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften);
- 8.
- Angaben zum Unfall selbst wie Unfallart, Kollisionsart, Fahrzeugbewegung, Manöver des Fahrers;
- 9.
- Angaben zu dem zwischen dem Unfallzeitpunkt und der Unfallaufnahme oder dem Eintreffen des Unfallrettungsdienstes vergangenen Zeitraum, wenn dies möglich ist.
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