ANHANG III RL 2008/96/EG
INDIKATIVE ELEMENTE DER NETZWEITEN STRASSENVERKEHRSSICHERHEITSBEWERTUNGEN
- 1.
-
Allgemein:
- a)
- Art der Straße in Bezug auf Art und Größe der Regionen/Städte, die sie verbindet;
- b)
- Länge des Straßenabschnitts;
- c)
- Gebietstyp (ländlich, städtisch);
- d)
- Flächennutzung (Bildungseinrichtungen, Handel, Industrie und verarbeitendes Gewerbe, Wohngebäude, Landwirtschaft, unerschlossene Gebiete);
- e)
- Dichte der Zugangspunkte zu Grundstücken;
- f)
- Vorhandensein einer Versorgungsstraße (z. B. für Geschäfte);
- g)
- Vorhandensein von Straßenbauarbeiten;
- h)
- Vorhandensein von Parkplätzen.
- 2.
-
Verkehrsaufkommen;
- a)
- Verkehrsaufkommen;
- b)
- festgestelltes Kraftradaufkommen;
- c)
- festgestelltes Fußgängeraufkommen auf beiden Seiten, unter Hinweis darauf, ob sie sich „entlang” der Straße bewegen oder diese „queren” ;
- d)
- festgestelltes Fahrradaufkommen auf beiden Seiten, unter Hinweis darauf, ob sich die Radfahrer „entlang” der Straße bewegen oder diese „queren” ;
- e)
- festgestelltes Schwerverkehrsaufkommen;
- f)
- geschätzte Fußgängerströme in Abhängigkeit der Merkmale der Nutzung der angrenzenden Flächen;
- g)
- geschätzte Fahrradströme in Abhängigkeit der Merkmale der Nutzung der angrenzenden Flächen.
- 3.
-
Unfalldaten:
- a)
- Anzahl, Ort und Ursache tödlicher Unfälle nach Verkehrsteilnehmergruppe;
- b)
- Anzahl und Ort der Unfälle mit Schwerverletzten nach Verkehrsteilnehmergruppe.
- 4.
-
Betriebsmerkmale:
- a)
- Geschwindigkeitsbeschränkung (allgemein, für Krafträder; für Lastkraftwagen);
- b)
- Betriebsgeschwindigkeit (85. Perzentile);
- c)
- Geschwindigkeitsmanagement und/oder Verkehrsberuhigung;
- d)
- Vorhandensein von telematischen Einrichtungen: Stauhinweise, Wechselverkehrszeichen;
- e)
- Hinweis auf eine Schule;
- f)
- Anwesenheit eines Schülerlotsen zu vorgeschriebenen Zeiten.
- 5.
-
Geometrische Merkmale:
- a)
- Querschnittsmerkmale (Anzahl, Art und Breite der Fahrstreifen, Layout und Material des Mittelstreifens, Radwegen, Fußwege usw.) einschließlich ihrer Variabilität;
- b)
- horizontale Krümmung;
- c)
- Gefälle und vertikale Trassierung;
- d)
- Sichtbarkeit und Sichtweiten.
- 6.
-
Objekte, freizuhaltende Flächen und Fahrzeugrückhaltesysteme:
- a)
- Straßenseitenraum und freizuhaltende Flächen;
- b)
- feststehende Hindernisse neben der Straße (z. B. Beleuchtungsmasten, Bäume usw.);
- c)
- Abstand der Hindernisse von der Straße;
- d)
- Hindernisdichte;
- e)
- Rüttelstreifen;
- f)
- Fahrzeugrückhaltesysteme.
- 7.
-
Brücken und Tunnel:
- a)
- Vorhandensein und Anzahl von Brücken, einschließlich einschlägiger Informationen über sie;
- b)
- Vorhandensein und Anzahl von Tunneln, einschließlich einschlägiger Informationen über sie;
- c)
- visuelle Elemente, die Gefahren für die Sicherheit der Infrastruktur darstellen.
- 8.
-
Kreuzungen:
- a)
- Art der Kreuzung und Anzahl der Straßenäste (unter besonderer Berücksichtigung der Art der Regelung und des Vorhandenseins geschützter Abbiegestreifen);
- b)
- Vorhandensein einer „Kanalisierung” des Verkehrs;
- c)
- Qualität der Kreuzung;
- d)
- Verkehrsaufkommen der sich kreuzenden Straßen;
- e)
- Vorhandensein von höhengleichen Bahnübergängen (insbesondere unter Hinweis auf die Art des Übergangs und darauf, ob es sich um bemannte, unbemannte, manuell oder automatisiert betriebene Anlagen handelt).
- 9.
-
Instandhaltung:
- a)
- Schäden am Straßenbelag;
- b)
- Griffigkeit des Straßenbelags;
- c)
- Zustand des Randstreifens (einschließlich Vegetation);
- d)
- Zustand der Beschilderung, Markierungen und Leitelemente;
- e)
- Zustand der Fahrzeugrückhaltesysteme.
- 10.
-
Einrichtungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:
- a)
- Fußgänger- und Radfahrerüberwege (höhengleich und Überführung/Unterführung);
- b)
- Radfahrerüberwege (höhengleich und Überführung/Unterführung);
- c)
- Fußgängerabsperrungen;
- d)
- Vorhandensein eines Gehweges oder einer getrennten Einrichtung;
- e)
- Einrichtungen für Radfahrer und Art der Einrichtung (Radwege, Radfahrstreifen, Sonstiges);
- f)
- Qualität der Fußgängerüberwege in Bezug auf seine Sichtbarkeit und Beschilderung;
- g)
- Fußgänger- und Radfahrerüberwege in der Zufahrt des einmündenden untergeordneten Straßennetzes.
- h)
- Vorhandensein von Alternativstrecken für Fußgänger und Radfahrer, wenn keine abgetrennten Einrichtungen vorhanden sind.
- 11.
-
Vor bzw. nach Unfällen aktivierte Systeme zur Minderung der Schwere von Verletzungen durch Verkehrsunfälle:
- a)
- Netzbetriebszentren und andere Überwachungseinrichtungen;
- b)
- Mechanismen, mit denen Verkehrsteilnehmer über die Fahrbedingungen informiert werden, um Unfälle und Störfälle zu verhindern;
- c)
- Systeme zur automatischen Störfallerfassung: Sensoren und Kameras;
- d)
- Systeme zum Management von Störfällen;
- e)
- Systeme für die Kommunikation mit Notrufdiensten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.