Artikel 4c RL 2009/101/EG

Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Folgendes:

a)
die technischen Anforderungen zur Festlegung der Methoden zur Kommunikation auf elektronischem Wege für die Zwecke des Systems der Registervernetzung;
b)
die technische Spezifikation für die Übertragungsprotokolle;
c)
die technischen Maßnahmen, durch die die IT-Mindestsicherheitsstandards für die Bereitstellung und Verbreitung von Informationen innerhalb des Systems der Registervernetzung gewährleistet werden;
d)
die technischen Anforderungen zur Festlegung der Methoden zum Austausch von Informationen zwischen dem Register der Gesellschaft und dem Register der Zweigniederlassung gemäß Artikel 3d dieser Richtlinie und Artikel 5a der Elften Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen(1);
e)
die genaue Liste der zum Zwecke des Informationsaustauschs zwischen Registern zu übertragenden Daten gemäß Artikel 3d dieser Richtlinie, Artikel 5a der Richtlinie 89/666/EWG und Artikel 13 der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten(2);
f)
die technischen Anforderungen für die Festlegung der Strukturen des standardisierten Nachrichtenformats für den Austausch von Informationen zwischen den Registern, der Plattform und dem Portal;
g)
die technischen Anforderungen zur Festlegung des Datenbestandes, den die Plattform benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und der Methode zu Speicherung, Verwendung und Schutz dieser Daten;
h)
die technischen Anforderungen zur Festlegung der Struktur und Verwendung der einheitlichen Kennung für die Kommunikation zwischen Registern;
i)
die Anforderungen zur Festlegung der technischen Betriebsmethoden des Systems der Registervernetzung für die Verbreitung und den Austausch von Informationen und die Anforderungen zur Festlegung der IT-Dienstleistungen, die durch die Plattform zur Verfügung gestellt werden, wobei die Nachrichtenübermittlung in der betreffenden Sprachfassung zu gewährleisten ist;
j)
die harmonisierten Kriterien für den vom Portal angebotenen Suchdienst;
k)
die Zahlungsmodalitäten unter Berücksichtigung zugänglicher Zahlungsmöglichkeiten, wie etwa Online-Zahlungen;
l)
die Einzelheiten der erläuternden Hinweise mit Auflistung der Angaben und der Arten von Urkunden gemäß Artikel 2;
m)
die technischen Bedingungen für die Verfügbarkeit der durch das System der Registervernetzung angebotenen Dienste;
n)
das Verfahren und die technischen Erfordernisse für die Verbindung der optionalen Zugangspunkte mit der Plattform.

Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 4e Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

Die Kommission erlässt diese Durchführungsrechtsakte bis spätestens 7. Juli 2015.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 36.

(2)

ABl. L 310 vom 25.11.2005, S. 1.

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