Artikel 21 RL 2009/110/EG

Aufhebung

Die Richtlinie 2000/46/EG wird unbeschadet von Artikel 18 Absätze 1 und 3 der vorliegenden Richtlinie mit Wirkung vom 30. April 2011 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.

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