Artikel 1 RL 2009/138/EG
Gegenstand
Diese Richtlinie legt Vorschriften für Folgendes fest:
- 1.
- die Aufnahme und Ausübung der selbstständigen Tätigkeiten der Direktversicherung sowie der Rückversicherung in der Gemeinschaft;
- 2.
- der Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen;
- 3.
- der Sanierung und Liquidation von Direktversicherungsunternehmen.
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