Artikel 1 RL 2009/138/EG

Gegenstand

Diese Richtlinie legt Vorschriften für Folgendes fest:

1.
die Aufnahme und Ausübung der selbstständigen Tätigkeiten der Direktversicherung sowie der Rückversicherung in der Gemeinschaft;
2.
der Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen;
3.
der Sanierung und Liquidation von Direktversicherungsunternehmen.

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