RL 2009/138/EG
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung)
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.2009
FundstelleAbl. 2009/L 335
Alle Normen
- TITEL IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFNAHME UND DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEITEN DER DIREKTVERSICHERUNG UND DER RÜCKVERSICHERUNG
- KAPITEL IGegenstand, anwendungsbereich und begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1Gegenstand und anwendungsbereich
- Abschnitt 2Ausnahmen vom anwendungsbereich
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2Nichtlebensversicherung
- Unterabschnitt 3Lebensversicherung
- Unterabschnitt 4Rückversicherung
- Abschnitt 3Begriffsbestimmungen
- KAPITEL IIAufnahme der tätigkeit
- KAPITEL IIIAufsichtsbehörden und allgemeine vorschriften
- KAPITEL IVBedingungen für die geschäftstätigkeit
- Abschnitt 1Zuständigkeit des verwaltungs-, management- oder aufsichtsorgans
- Abschnitt 2Governance-system
- Abschnitt 3Veröffentlichung
- Abschnitt 4Qualifizierte beteiligungen
- Abschnitt 5Berufsgeheimnis und informationsaustausch sowie förderung der aufsichtlichen konvergenz
- Abschnitt 6Pflichten der abschlussprüfer
- KAPITEL VGleichzeitiges betreiben von lebens- und nichtlebensversicherung
- KAPITEL VIVorschriften für die bewertung der vermögenswerte und verbindlichkeiten, der versicherungstechnischen rückstellungen, der eigenmittel, der solvenzkapitalanforderung, der mindestkapitalanforderung und der anlagevorschriften
- Abschnitt 1Bewertung der vermögenswerte und verbindlichkeiten
- Abschnitt 2Vorschriften für versicherungstechnische rückstellungen
- Abschnitt 3Eigenmittel
- Unterabschnitt 1Bestimmung der eigenmittel
- Unterabschnitt 2Einstufung der eigenmittel
- Unterabschnitt 3Anrechnungsfähigkeit der eigenmittel
- Abschnitt 4Solvenzkapitalanforderung
- Unterabschnitt 1Allgemeine bestimmungen für die solvenzkapitalanforderung unter verwendung der standardformel oder eines internen modells
- Unterabschnitt 2Solvenzkapitalanforderung standardformel
- Unterabschnitt 3Solvenzkapitalanforderung interne modelle in form von voll- oder partialmodellen
- Abschnitt 5Mindestkapitalanforderung
- Abschnitt 6Anlagen
- KAPITEL VIIVersicherungs- und rückversicherungsunternehmen in schwierigkeiten oder einer regelwidrigen lage
- KAPITEL VIIIFreie niederlassung und freier dienstleistungsverkehr
- Abschnitt 1Niederlassung von versicherungsunternehmen
- Abschnitt 2Dienstleistungsfreiheit: versicherungsunternehmen
- Unterabschnitt 1Allgemeine bestimmungen
- Unterabschnitt 2Kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung
- Abschnitt 2AUnterrichtung und Plattformen für die Zusammenarbeit
- Abschnitt 3Befugnisse der aufsichtsbehörden des aufnahmemitgliedstaats
- Unterabschnitt 1Versicherung
- Unterabschnitt 2Rückversicherung
- Abschnitt 4Statistische angaben
- Abschnitt 5Umgang mit verträgen von zweigniederlassungen in liquidationsverfahren
- KAPITEL IXIn der gemeinschaft ansässige zweigniederlassungen von versicherungs- oder rückversicherungsunternehmen mit sitz ausserhalb der gemeinschaft
- Abschnitt 1Aufnahme der versicherungstätigkeit
- Abschnitt 2Rückversicherung
- KAPITEL XTochterunternehmen von versicherungs- und rückversicherungsunternehmen, die dem recht eines drittlandes unterliegen, und erwerb von beteiligungen durch ein solches unternehmen
- TITEL IIBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERSICHERUNG UND RÜCKVERSICHERUNG
- KAPITEL IAnwendbares recht und bedingungen für direktversicherungsverträge
- Abschnitt 1Anwendbares recht
- Abschnitt 2Pflichtversicherung
- Abschnitt 3Allgemeininteresse
- Abschnitt 4Versicherungsbedingungen und tarife
- Abschnitt 5Informationen für die versicherungsnehmer
- Unterabschnitt 1Nichtlebensversicherung
- Unterabschnitt 2Lebensversicherung
- KAPITEL IIBesondere bestimmungen für nichtlebensversicherungen
- Abschnitt 1Allgemeine bestimmungen
- Abschnitt 2Mitversicherung auf gemeinschaftsebene
- Abschnitt 3Beistandsleistungen
- Abschnitt 4Rechtsschutzversicherung
- Abschnitt 5Krankenversicherung
- Abschnitt 6Arbeitsunfallversicherung
- KAPITEL IIISpezielle bestimmungen für die lebensversicherung
- KAPITEL IVSpezielle vorschriften für die rückversicherung
- TITEL IIIBEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGS- UND RÜCKVERSICHERUNGSUNTERNEHMEN EINER GRUPPE
- KAPITEL IGruppenaufsicht: begriffsbestimmungen, anwendungsbereich, umfang und stufen
- Abschnitt 1Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Anwendungsbereich und umfang der gruppenaufsicht
- Abschnitt 3Ebenen
- KAPITEL IIFinanzlage
- Abschnitt 1Solvabilität der gruppe
- Unterabschnitt 1Allgemeine bestimmungen
- Unterabschnitt 2Wahl der berechnungsmethode und allgemeine grundsätze
- Unterabschnitt 3Anwendung der berechnungsmethoden
- Unterabschnitt 4Berechnungsmethoden
- Unterabschnitt 5Überwachung der Gruppensolvabilität bei Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Tochterunternehmen einer Versicherungsholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft sind
- Unterabschnitt 6Überwachung der gruppensolvabilität bei gruppen mit zentralisiertem risikomanagement
- Abschnitt 2Risikokonzentration und gruppeninterne transaktionen
- Abschnitt 3Risikomanagement und interne kontrolle
- KAPITEL IIIMassnahmen zur erleichterung der gruppenaufsicht
- KAPITEL IVDrittländer
- KAPITEL VGemischte versicherungsholdinggesellschaften
- TITEL IVSANIERUNG UND LIQUIDATION VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN
- KAPITEL IAnwendungsbereich und begriffsbestimmungen
- KAPITEL IISanierungsmassnahmen
- KAPITEL IIILiquidationsverfahren
- KAPITEL IVGemeinsame vorschriften
- TITEL VSONSTIGE BESTIMMUNGEN
- TITEL VIÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IÜbergangsbestimmungen
- Abschnitt 1Versicherung
- Abschnitt 2Rückversicherung
- Abschnitt 3Versicherung und rückversicherung
- KAPITEL IISchlussbestimmungen