Artikel 80 RL 2009/138/EG

Segmentierung

Bei der Berechnung ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen segmentieren die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ihre Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in homogene Risikogruppen, die zumindest nach Geschäftsbereichen getrennt sind.

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