Artikel 188 RL 2009/138/EG

Abschaffung von Monopolen

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für den Zugang zur Tätigkeit in bestimmten Versicherungszweigen bestehenden Monopole, die den in ihrem Hoheitsgebiet errichteten Anstalten gewährt wurden und in Artikel 8 aufgeführt sind, abgeschafft werden.

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