Artikel 300 RL 2009/138/EG
Anpassung der in Euro angegebenen Beträge
Die in dieser Richtlinie in Euro angegebenen Beträge werden alle fünf Jahre angepasst, indem der Grundbetrag in Euro um die prozentuale Änderung der von der Kommission (Eurostat) veröffentlichten harmonisierten Verbraucherpreisindizes aller Mitgliedstaaten in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2015 und dem Zeitpunkt der Anpassung erhöht und auf ein Vielfaches von 100000 EUR aufgerundet wird.
Beträgt die prozentuale Veränderung seit der letzten Anpassung weniger als 5 %, so werden die Beträge nicht angepasst.
Die Kommission veröffentlicht die angepassten Beträge im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die angepassten Beträge werden innerhalb von zwölf Monaten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten angewandt.
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