Artikel 3 RL 2009/138/EG
Gesetzliche Systeme
Unbeschadet Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c findet diese Richtlinie keine Anwendung auf die unter ein gesetzliches System der sozialen Sicherheit fallenden Versicherungen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.