ANHANG I RL 2009/138/EG
VERSICHERUNGSZWEIGE DER NICHTLEBENSVERSICHERUNG
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A.
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Einteilung der risiken nach versicherungszweigen
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1.
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Unfall (einschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)
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einmalige Leistungen;
- —
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wiederkehrende Leistungen;
- —
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kombinierte Leistungen;
- —
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Personenbeförderung.
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2.
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Krankheit
- —
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einmalige Leistungen;
- —
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wiederkehrende Leistungen;
- —
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kombinierte Leistungen.
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3.
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Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)
Sämtliche Schäden an- —
Landkraftfahrzeugen;
- —
Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb.
- 4.
- Schienenfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen.- 5.
- Luftfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen.- 6.
- See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko
Sämtliche Schäden an- —
Flussschiffen;
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Binnenseeschiffen;
- —
Seeschiffen.
- 7.
- Transportgüter (einschließlich Waren, Gepäckstücke und aller sonstigen Güter)
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel.- 8.
- Feuer und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 oder 7 fallen), die verursacht werden durch:- —
Feuer;
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Explosion;
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Sturm;
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andere Elementarschäden außer Sturm;
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Kernenergie;
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Bodensenkungen und Erdrutsch.
- 9.
- Sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 und 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Zweig 8 erfasst sind.- 10.
- Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt.- 11.
- Luftfahrzeughaftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt.- 12.
- See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt.- 13.
- Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10, 11 und 12 fallen.- 14.
- Kredit
- —
allgemeine Zahlungsunfähigkeit;
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Ausfuhrkredit;
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Abzahlungsgeschäfte;
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Hypotheken;
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landwirtschaftliche Darlehen.
- 15.
- Kaution
- —
direkte Kaution;
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indirekte Kaution.
- 16.
- Verschiedene finanzielle Verluste
- —
Berufsrisiken;
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ungenügende Einkommen (allgemein);
- —
Schlechtwetter;
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Gewinnausfall;
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laufende Unkosten allgemeiner Art;
- —
unvorhergesehene Geschäftsunkosten;
- —
Wertverluste;
- —
Miet- oder Einkommensausfall;
- —
sonstiger indirekter kommerzieller Verlust;
- —
nicht kommerzielle Geldverluste;
- —
sonstige finanzielle Verluste.
- 17.
- Anwalts- und Gerichtskosten
Rechtsschutz.- 18.
- Beistand
Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten.- B.
- Bezeichnung von zulassungen, die gleichzeitig für mehrere zweige erteilt werden
Zulassungen, die die nachstehend genannten Versicherungszweige umfassen, erhalten folgende Bezeichnungen:- a)
- Zweige 1 und 2: „Unfälle und Krankheit” ;
- b)
- Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 3, 7 und 10: „Kraftfahrtversicherung” ;
- c)
- Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 4, 6, 7 und 12: „See- und Transportversicherung” ;
- d)
- Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 5, 7 und 11: „Luftfahrtversicherung” ;
- e)
- Zweige 8 und 9: „Feuer- und andere Sachschäden” ;
- f)
- Zweige 10, 11, 12 und 13: „Haftpflicht” ;
- g)
- Zweige 14 und 15: „Kredit und Kaution” ;
- h)
- alle Zweige: nach Wahl der Mitgliedstaaten; diese Bezeichnung wird den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt.
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