Artikel 56 RL 2009/138/EG

Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und technische Durchführungsstandards

Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, um die zu veröffentlichenden Informationen und die Fristen für die jährliche Offenlegung der Informationen nach Abschnitt 3 näher zu bestimmen.

Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung dieses Abschnitts sicherzustellen, entwickelt die EIOPA Entwürfe technischer Durchführungsstandards, mit denen die Verfahren, Formate und Muster festgelegt werden.

Die EIOPA legt diese Entwürfe technischer Durchführungsstandards der Kommission bis zum 30. Juni 2015 vor.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Absatz 2 genannten technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.

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