Artikel 50 RL 2009/138/EG

Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards

(1) Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, um Folgendes näher zu bestimmen:

a)
die Bestandteile der in den Artikeln 41, 44, 46 und 47 genannten Systeme und insbesondere die Bereiche, die unter die schriftlichen Leitlinien zum Aktiv-Passiv-Management und die Anlagen — im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 — von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen fallen;
b)
die in den Artikeln 44, 46, 47 und 48 genannten Funktionen.

(2) Im Interesse einer gleichmäßigen Harmonisierung im Hinblick auf diesen Abschnitt und vorbehaltlich des Artikels 301b erstellt die EIOPA Entwürfe technischer Regulierungsstandards, in denen Folgendes näher bestimmt wird:

a)
die Anforderungen im Sinne von Artikel 42 und die diesen unterworfenen Funktionen;
b)
die Bedingungen für Outsourcing, insbesondere an Dienstleister in Drittländern.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.

(3) Im Interesse einer gleichmäßigen Harmonisierung in Bezug auf die Bewertung nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a und vorbehaltlich des Artikels 301b arbeitet die EIOPA Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Bestandteile dieser Bewertung näher zu bestimmen.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.

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