Artikel 209 RL 2009/138/EG

Prämien für neue Geschäfte

Die Prämien für neue Geschäfte müssen — von angemessenen versicherungsmathematischen Hypothesen ausgehend — hoch genug sein, damit das Lebensversicherungsunternehmen all seinen Verpflichtungen nachkommen und insbesondere angemessene versicherungstechnische Rückstellungen bilden kann.

Hierbei kann allen Aspekten der Finanzlage des Lebensversicherungsunternehmens Rechnung getragen werden, ohne dass Mittel, die keine Prämien sind und nicht von Prämien stammen, systematisch und auf Dauer in einer Weise eingebracht werden, die die Solvenz des betreffenden Unternehmens langfristig gefährden könnte.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.