ERKLÄRUNG DER KOMMISSION ZUR NETZNEUTRALITÄT RL 2009/140/EG

Die Kommission misst der Erhaltung des offenen und neutralen Charakters des Internet hohe Bedeutung bei und trägt dem Willen der Mitgesetzgeber umfassend Rechnung, jetzt die Netzneutralität als politisches Ziel und als von den nationalen Regulierungsbehörden zu fördernden Regulierungsgrundsatz festzuschreiben(1), parallel zu der Stärkung der damit zusammenhängenden Transparenzanforderungen(2) und der Schaffung von Sicherungsbefugnissen der nationalen Regulierungsbehörden, um eine Beeinträchtigung der Dienstleistungen und die Behinderung oder Verlangsamung des Verkehrs über öffentliche Netze zu verhindern(3). Die Kommission wird die Umsetzung dieser Bestimmungen in den Mitgliedstaaten aufmerksam beobachten und in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht an das Europäische Parlament und den Rat besonderes Gewicht darauf legen, wie die „Netzfreiheiten” der europäischen Bürger geschützt werden. In der Zwischenzeit wird die Kommission die Auswirkungen der Entwicklungen des Markts und der Technik auf die „Netzfreiheiten” beobachten und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende 2010 darüber berichten, ob zusätzliche Leitlinien erforderlich sind, und sie wird ihre bestehenden wettbewerbsrechtlichen Befugnisse nutzen, um etwaige wettbewerbswidrige Praktiken abzustellen.

Fußnote(n):

(1)

Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe g der Rahmenrichtlinie.

(2)

Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben c und d der Universaldienstrichtlinie.

(3)

Artikel 22 Absatz 3 der Universaldienstrichtlinie.

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