Anlage 6 RL 2009/144/EG

BEDINGUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DER EG-TYPGENEHMIGUNG

1. Der Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung für einen Zugmaschinentyp in bezug auf die Festigkeit und Abmessungen der Verbindungseinrichtung wird vom Hersteller der Zugmaschine oder eines Beauftragten eingereicht.

2. Dem betreffenden technischen Dienst ist zur Erteilung der Typgenehmigung ein repräsentativer Zugmaschinentyp mit einer Verbindungseinrichtung vorzuführen, für die eine ordnungsgemäße Bauteil-Typgenehmigung vorliegt.

3. Der betreffende Technische Dienst prüft, ob der Typ der Verbindungseinrichtung, für den eine Bauteil-Typgenehmigung vorliegt, für den Zugmaschinentyp geeignet ist, für den eine Typgenehmigung beantragt wird. Er prüft insbesondere, ob die Befestigung der Verbindungseinrichtung derjenigen entspricht, die bei der EG-Bauteil-Typgenehmigung vorgestellt wurde.

4. Der Inhaber der EG-Typgenehmigung kann beantragen, dass diese für andere Verbindungseinrichtungstypen erweitert wird.

5. Die zuständigen Behörden gewähren diese Erweiterung unter folgenden Bedingungen:

5.1. für den neuen Typ einer Verbindungseinrichtung liegt eine EG-Bauteil- Typgenehmigung vor;

5.2. sie ist für den Zugmaschinentyp geeignet, für den die Erweiterung der EG-Typgenehmigung beantragt wird;

5.3. die Befestigung der Verbindungseinrichtung an der Zugmaschine entspricht derjenigen, die bei der Erteilung der EG-Bauteil-Typgenehmigung vorgestellt wurde.

6. Dem EG-Typgenehmigungsbogen wird bei jeder Erteilung oder Versagung einer Betriebserlaubnis oder ihrer Erweiterung ein Bogen entsprechend dem Muster der Anlage 5 beigefügt.

7. Wird der Antrag auf Erteilung einer EG-Typgenehmigung für einen Zugmaschinentyp zur gleichen Zeit wie der Antrag auf Erteilung der EG-Bauteil-Typgenehmigung für einen bestimmten Typ einer Verbindungseinrichtung eingereicht, für den eine EG-Typgenehmigung beantragt wird, so werden die Nummern 2 und 3 gegenstandslos.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.