Artikel 9 RL 2009/148/EG

Die Änderungen, die zur Anpassung von Anhang I dieser Richtlinie an den technischen Fortschritt erforderlich sind, werden nach dem in Artikel 17 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit genannten Verfahren erlassen(1).

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1.

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