Artikel 9 RL 2009/156/EG
Die Vorschriften der Richtlinie 90/425/EWG finden Anwendung, insbesondere betreffend die Ursprungskontrollen, die Organisation der vom Bestimmungsmitgliedstaat durchzuführenden Kontrollen und das weitere Vorgehen im Anschluss an diese Kontrollen sowie die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen.
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