Artikel 30a RL 2009/16/EG

Delegierte Rechtsakte

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 30b in Bezug auf Änderungen des Anhangs VI delegierte Rechtsakte zu erlassen, um der Liste in diesem Anhang weitere Anweisungen ( „instructions” ) in Bezug auf die Hafenstaatkontrolle hinzuzufügen, die von der Organisation der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle angenommen wurden.

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