ANHANG IV RL 2009/16/EG

VERZEICHNIS DER ZEUGNISSE UND UNTERLAGEN

1.
Internationaler Schiffsmessbrief (1969).
2.

Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe,

Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,

Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,

Funk-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe,

Ausnahmezeugnis, einschließlich gegebenenfalls des Verzeichnisses der Frachten,

Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe.

3.
Internationales Zeugnis über die Gefahrenabwehr (ISSC).
4.
Stammdatendokument des Schiffes.
5.
Internationales Zeugnis über die Eignung zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut

Zeugnis über die Eignung zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut.

6.
Internationales Zeugnis über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut

Zeugnis über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut.

7.
Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung.
8.
Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut.
9.
Internationales Freibord-Zeugnis (1966)

Internationales Freibord-Ausnahmezeugnis.

10.
Öltagebuch, Teile I und II.
11.
Ladungstagebuch.
12.
Schiffbesatzungszeugnis.
13.
Gemäß dem STCW 78/95 vorgeschriebene Zeugnisse oder andere Unterlagen.
14.
Ärztliche Zeugnisse (siehe MLC 2006).
15.
Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord (siehe MLC 2006 und STCW 78/95).
16.
Aufzeichnungen über Arbeits- und Ruhezeiten der Seeleute (siehe MLC 2006).
17.
Stabilitätsunterlagen.
18.
Ausfertigung des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und Zeugnis über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und der Verhütung der Meeresverschmutzung (SOLAS 74, Kapitel IX).
19.
Zertifikate der anerkannten Organisation über die Festigkeit des Schiffskörpers und die Maschinenanlage (nur erforderlich, wenn das Schiff von einer anerkannten Organisation klassifiziert wird).
20.
Bescheinigung über die Einhaltung der besonderen Anforderungen an Schiffe, die Gefahrgüter transportieren.
21.
Sicherheitszeugnisse und Betriebsgenehmigungen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge.
22.
Spezielle Gefahrgutliste, Gefahrgutmanifest oder detaillierter Stauplan.
23.
Schiffslogbuch mit Aufzeichnungen zu Tests und Übungen einschließlich Sicherheitsübungen sowie Prüf- und Wartungsaufzeichnungen zu den Rettungsausrüstungen und Brandbekämpfungsausrüstungen.
24.
Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe.
25.
Sicherheitszeugnis für verfahrbare Offshore-Bohreinheiten.
26.
Für Öltankschiffe Aufzeichnungen des Überwachungs- und Kontrollsystems für das Ablassen von Öl für die letzte Ballastreise.
27.
Musterrolle, Brandbekämpfungsplan und für Fahrgastschiffe ein Lecksicherheitsplan.
28.
Schiffsseitiger Notfallplan für Ölunfälle.
29.
Vermessungsberichte (für Massengutfrachter und Öltankschiffe).
30.
Berichte früherer Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle.
31.
Bei Ro-Ro-Fahrgastschiffen Angaben zum Verhältnis A/A-max.
32.
Genehmigung zur Beförderung von Getreide.
33.
Handbuch für die Ladungssicherung.
34.
Abfallbehandlungsplan und Abfalltagebuch.
35.
Entscheidungshilfesystem für Kapitäne von Fahrgastschiffen.
36.
Plan für die Zusammenarbeit bei Suche und Rettung (SAR) für Fahrgastschiffe, die auf festgelegten Strecken verkehren.
37.
Zusammenstellung von Betriebsbeschränkungen für Fahrgastschiffe.
38.
Trimm- und Stabilitätsunterlagen für Massengutschiffe.
39.
Lade- und Entladeplan für Massengutfrachter.
40.
Versicherungszertifikate oder jede andere finanzielle Sicherheit im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden (Internationales Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden von 1992).
41.
Bescheinigung gemäß der Richtlinie 2009/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen(1).
42.
Bescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See(2).
43.
Internationales Zeugnis über die Verhütung von Luftverschmutzungen.
44.
Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwässer.
45.
Seearbeitszeugnis.
46.
Seearbeits-Konformitätserklärung Teil I und Teil II.
47.
Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem.
48.
Versicherungszertifikate oder jede andere finanzielle Sicherheit im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung.
49.
Bescheinigung über das Gefahrstoffinventar bzw. Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(3).
50.
Konformitätsbescheinigung ausgestellt gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG(4).

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 128 dieses Amtsblatts.

(2)

Siehe Seite 24 dieses Amtsblatts.

(3)

Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1).

(4)

ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 55.

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