Präambel RL 2009/1/EG

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Richtlinie 2005/64/EG ist eine der Einzelrichtlinien im Zusammenhang mit dem EG-Typgenehmigungsverfahren, das mit der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger(2) festgelegt wurde.
(2)
Es müssen genaue Regeln festgelegt werden, um im Rahmen der in Artikel 6 der Richtlinie 2005/64/EG genannten Vorprüfung des Herstellers feststellen zu können, ob die für den Bau eines Fahrzeugtyps verwendeten Materialien mit den Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge(3) vereinbar sind.
(3)
Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, das Vorhandensein vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem betroffenen Fahrzeughersteller und seinen Lieferanten hinsichtlich Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit zu überprüfen, und dass die in den genannten Vereinbarungen für diesen Zweck enthaltenen Anforderungen korrekt mitgeteilt werden.
(4)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung an den technischen Fortschritt — Kraftfahrzeuge —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 310 vom 25.11.2005, S. 10.

(2)

ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1.

(3)

ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.