ANHANG II RL 2009/31/EG

KRITERIEN FÜR DIE AUFSTELLUNG UND AKTUALISIERUNG DES ÜBERWACHUNGSPLANS GEMÄSS ARTIKEL 13 ABSATZ 2 UND FÜR DIE NACHSORGEÜBERWACHUNG

1.
Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

Der in Artikel 13 Absatz 2 genannte Überwachungsplan wird unter Zugrundelegung der gemäß Anhang I Stufe 3 durchgeführten Risikobewertung aufgestellt und aktualisiert, um den Überwachungsvorschriften gemäß Artikel 13 Absatz 1 nachzukommen, und entspricht folgenden Kriterien:

1.1. Aufstellung des Plans Der Überwachungsplan regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen (Projektbeginn, Betrieb, Nachsorge). Für jede Phase ist Folgendes zu spezifizieren:
a)
überwachte Parameter;
b)
eingesetzte Überwachungstechnologie und Gründe für deren Wahl;
c)
Überwachungsstandorte und Gründe für die Wahl der Flächenstichproben;
d)
Durchführungshäufigkeit und Gründe für die Wahl der Zeitstichproben.
Es wird festgestellt, welche Parameter zu überwachen sind, damit die Überwachung ihren Zweck erfüllt. Der Plan sieht allerdings auf jeden Fall die ständige oder in regelmäßigen Abständen erfolgende Überwachung folgender Aspekte vor:
e)
flüchtige Emissionen von CO2 in der Injektionsanlage;
f)
volumetrischer CO2-Fluss an den Bohrlochköpfen;
g)
Druck und Temperatur des CO2 an den Injektionsköpfen (zur Bestimmung des Massenflusses);
h)
chemische Analyse des injizierten Materials;
i)
Lagerstättentemperatur und -druck (zur Bestimmung des Verhaltens und des Zustands der CO2-Phase).
Die Wahl der Überwachungsmethode beruht auf den zum Planungszeitpunkt verfügbaren besten Verfahren. Von den folgenden Möglichkeiten ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen:
j)
Technologien, die das Vorhandensein, den genauen Ort und die Migrationswege von CO2 im Untergrund und an der Oberfläche erfassen;
k)
Technologien, die Daten über das Druck-Volumenverhalten und die räumliche/vertikale Verteilung der CO2-Fahne liefern, mit denen sich die numerischen 3-D-Simulationen an den gemäß Artikel 4 und Anhang I erstellten geologischen 3-D-Modellen der Speicherformation verfeinern lassen;
l)
Technologien, die sich weiträumig einsetzen lassen, damit im Falle erheblicher Unregelmäßigkeiten oder bei Migration des CO2 aus dem Speicherkomplex überall innerhalb der räumlichen Grenzen des gesamten Speicherkomplexes und außerhalb davon Daten über zuvor nicht erkannte potenzielle Leckagewege erfasst werden.

1.2. Aktualisierung des Plans Die Daten aus der Überwachung werden verglichen und ausgewertet, d. h. die beobachteten Ergebnisse werden mit dem Verhalten verglichen, das in der im Rahmen der Sicherheitscharakterisierung gemäß Artikel 4 und Anhang I Stufe 3 genannten, dynamischen dreidimensionalen Simulation des Druckvolumens- und Sättigungsverhaltens prognostiziert worden ist. Ergibt sich eine signifikante Abweichung zwischen dem beobachteten und dem prognostizierten Verhalten, so wird das dreidimensionale Modell entsprechend dem beobachteten Verhalten rekalibriert. Die Rekalibrierung stützt sich auf die mithilfe des Überwachungsplans erhobenen Daten. Zusätzliche Daten werden erhoben, wenn dies erforderlich ist, um die Zuverlässigkeit der für die Rekalibrierung verwendeten Annahmen zu sichern. Die in Anhang I genannten Stufen 2 und 3 werden unter Verwendung des rekalibrierten 3-D-Modells bzw. der rekalibrierten 3-D-Modelle wiederholt, um neue Gefahrenszenarien und Strömungsraten zu erstellen und die Risikobewertung zu überprüfen und zu aktualisieren. Werden als Ergebnis des Vergleichs historischer Daten und der Modellrekalibrierung neue CO2-Quellen, CO2-Wege und CO2–Strömungsraten oder beobachtete signifikante Abweichungen ermittelt, so wird der Überwachungsplan entsprechend aktualisiert.

2.
Nachsorgeüberwachung

Die Nachsorgeüberwachung stützt sich auf die Daten, die im Laufe der Durchführung des Überwachungsplans gemäß Artikel 13 Absatz 2 und der Nummer 1.2 des vorliegenden Anhangs zusammengetragen und modelliert wurden. Sie dient insbesondere dazu, die für die Bestimmungen nach Artikel 18 Absatz 1 erforderlichen Daten bereitzustellen.

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