Artikel 11 RL 2009/34/EG
Ist für eine Geräteart, die einer Einzelrichtlinie entspricht, keine EG-Ersteichung vorgeschrieben, so werden diese Geräte vom Hersteller unter dessen Verantwortung mit dem EG-Bauart-Zulassungszeichen versehen, das in Anhang I Nummer 3.4 beschrieben ist.
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