Artikel 11 RL 2009/34/EG

Ist für eine Geräteart, die einer Einzelrichtlinie entspricht, keine EG-Ersteichung vorgeschrieben, so werden diese Geräte vom Hersteller unter dessen Verantwortung mit dem EG-Bauart-Zulassungszeichen versehen, das in Anhang I Nummer 3.4 beschrieben ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.