ANHANG I RL 2009/40/EG
Fahrzeuggruppen | Zeitabstände der Untersuchungen |
---|---|
|
Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
|
Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
|
Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
|
Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
|
Vier Jahre nach der ersten Benutzung, dann alle zwei Jahre |
|
Vier Jahre nach der ersten Zulassung, dann alle zwei Jahre |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.