ANHANG I RL 2009/40/EG
| Fahrzeuggruppen | Zeitabstände der Untersuchungen |
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Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
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Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
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Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
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Ein Jahr nach der ersten Benutzung, dann jährlich |
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Vier Jahre nach der ersten Benutzung, dann alle zwei Jahre |
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Vier Jahre nach der ersten Zulassung, dann alle zwei Jahre |
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