ANHANG I RL 2009/65/EG

SCHEMA A

1.
Informationen über den Investmentfonds
1.
Informationen über die Verwaltungsgesellschaft mit einem Hinweis darauf, ob die Verwaltungsgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als im Herkunftsmitgliedstaat des OGAW
1.
Informationen über die Investmentgesellschaft
1.1.
Bezeichnung
1.1.
Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
1.1.
Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
1.2.
Zeitpunkt der Gründung des Investmentfonds. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
1.2.
Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
1.2.
Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
1.3.
Falls die Gesellschaft weitere Investmentfonds verwaltet, Angabe dieser weiteren Investmentfonds
1.3.
Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Teilfonds, Angabe dieser Teilfonds
1.4.
Angabe der Stelle, bei der die Vertragsbedingungen, wenn auf deren Beifügung verzichtet wird, sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
1.4.
Angabe der Stelle, bei der die Satzung, wenn auf deren Beifügung verzichtet wird, sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
1.5.
Kurzangaben über die auf den Investmentfonds anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern vom Investmentfonds bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
1.5.
Kurzangaben über die auf die Gesellschaft anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
1.6.
Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit der Ausschüttung
1.6.
Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit der Dividendenausschüttung
1.7.
Name der Personen, die mit der Prüfung der in Artikel 73 vorgesehenen Zahlenangaben beauftragt sind
1.7.
Name der Personen, die mit der Prüfung der in Artikel 73 vorgesehenen Zahlenangaben beauftragt sind
1.8.
Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
1.8.
Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
1.9.
Kapital: Höhe des gezeichneten Kapitals mit Angabe des eingezahlten Kapitals
1.9.
Kapital
1.10.
Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

Art des Rechts (dingliches, Forderungs- oder anderes Recht), das der Anteil repräsentiert

Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto

Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung

Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber, falls dieses besteht

Voraussetzungen, unter denen die Auflösung des Investmentfonds beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Anteilinhaber

1.10.
Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto

Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung

Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber

Voraussetzungen, unter denen die Auflösung der Investmentgesellschaft beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Anteilinhaber

1.11.
Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
1.11.
Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
1.12.
Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
1.12.
Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
1.13.
Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann
1.13.
Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann. Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Teilfonds, Angabe der Art und Weise, wie ein Anteilinhaber von einem Teilfonds in den anderen wechseln kann, und welche Kosten damit verbunden sind
1.14.
Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
1.14.
Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
1.15.
Beschreibung der Anlageziele des Investmentfonds, einschließlich der finanziellen Ziele (z. B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z. B. Spezialisierung auf geografische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Investmentfonds Gebrauch gemacht werden kann
1.15.
Beschreibung der Anlageziele der Gesellschaft, einschließlich der finanziellen Ziele (z. B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z. B. Spezialisierung auf geografische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann
1.16.
Regeln für die Vermögensbewertung
1.16.
Regeln für die Vermögensbewertung
1.17.
Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:

Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise

Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten

Angabe von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise

1.17.
Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:

Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise

Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten

Angabe von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise(1)

1.18.
Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Investmentfonds gehenden Vergütungen für die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte durch den Investmentfonds
1.18.
Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der Vergütungen, die von der Gesellschaft zu zahlen sind an ihre Geschäftsleiter und Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, an die Verwahrstelle oder an Dritte, und der Unkostenerstattungen an die Geschäftsleiter der Gesellschaft, an die Verwahrstelle oder an Dritte durch die Gesellschaft

2. Angaben über die Verwahrstelle:

2.1. Identität der Verwahrstelle des OGAW und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der Interessenkonflikte, die entstehen können,

2.2. Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können,

2.3. Erklärung dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Nummern 2.1 und 2.2 übermittelt werden.

3. Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:

3.1. Name der Firma oder des Beraters,

3.2. Einzelheiten des Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen,

3.3. andere Tätigkeiten von Bedeutung.

4. Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rückkauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW niedergelassen ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.

5. Weitere Anlageinformationen:

5.1. Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des OGAW — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein,

5.2. Profil des typischen Anlegers, für den der OGAW konzipiert ist.

6. Wirtschaftliche Informationen:

6.1. Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des OGAW zu zahlen sind.

SCHEMA B

I.
Vermögensstand

Wertpapiere,

Bankguthaben,

sonstige Vermögen,

Vermögen insgesamt,

Verbindlichkeiten,

Nettobestandswert.

II. Anzahl der umlaufenden Anteile

III. Nettobestandswert je Anteil

IV.
Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen

a)
Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind;
b)
Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden;
c)
in Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe d bezeichneten neu emittierten Wertpapieren;
d)
den sonstigen in Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a bezeichneten Wertpapieren,
wobei eine Gliederung nach den geeignetsten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik des OGAW (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geografischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentualen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen ist; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier Angabe seines Anteils am Gesamtvermögen des OGAW. Angabe der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraums.

V.
Angaben über die Entwicklung des Vermögens des OGAW während des Berichtszeitraums, die Folgendes umfassen:

Erträge aus Anlagen;

sonstige Erträge;

Aufwendungen für die Verwaltung;

Aufwendungen für die Verwahrstelle;

sonstige Aufwendungen und Gebühren;

Nettoertrag;

Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge;

Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung;

Mehr- oder Minderwert der Anlagen;

etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des OGAW berühren;

Transaktionskosten (Kosten, die dem OGAW bei Geschäften mit seinem Portfolio entstehen).

VI.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, wobei zum Ende jeden Geschäftsjahres Folgendes anzugeben ist:

gesamter Nettobestandswert;

Nettobestandswert je Anteil.

VII. Angabe des Betrags der bestehenden Verbindlichkeiten aus vom OGAW im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von Artikel 51, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.

Fußnote(n):

(1)

Die in Artikel 32 Absatz 5 dieser Richtlinie bezeichneten Investmentgesellschaften geben außerdem an:

Methode und Häufigkeit der Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile;

Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieses Wertes;

Börse im Vertriebsland, deren Notierung den Preis der in diesem Lande außerbörslich getätigten Geschäfte bestimmt.

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