ANHANG II RL 2009/65/EG
Aufgaben, die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind
- —
-
Anlageverwaltung.
- —
-
Administrative Tätigkeiten:
- a)
- gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen;
- b)
- Kundenanfragen;
- c)
- Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen);
- d)
- Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften;
- e)
- Führung des Anlegerregisters;
- f)
- Gewinnausschüttung;
- g)
- Ausgabe und Rücknahme von Anteilen;
- h)
- Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate);
- i)
- Führung von Aufzeichnungen.
- —
-
Vertrieb.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.