Anlage 4 RL 2009/67/EG

Angabe der Behörde

EG-Typgenehmigungsbogen für Bauteile betreffend den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an einem Typ eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs

Protokoll Nr. … des technischen Dienstes … vom … Nr. der EG-Typgenehmigung für Bauteile: … Nr. der Erweiterung: …

1. Fabrik- oder Handelsmarke des Fahrzeugs: … …

2. Fahrzeugtyp: …

3. Name und Anschrift des Herstellers: … …

4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers: … …

5. An dem zur Prüfung vorgeführten Fahrzeug vorhandene vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen(1): …

5.1. Scheinwerfer für Fernlicht

5.2. Scheinwerfer für Abblendlicht

5.3. Fahrtrichtungsanzeiger

5.4. Bremsleuchten

5.5. Begrenzungsleuchten

5.6. Schlussleuchten

5.7. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen

5.8. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler

6. An dem zur Prüfung vorgeführten Fahrzeug vorhandene zulässige Beleuchtungseinrichtungen(1):

6.1. Nebelscheinwerfer: ja/nein(*)

6.2. Nebelschlussleuchten: ja/nein(*)

6.3. Rückfahrscheinwerfer: ja/nein(*)

6.4. Warnblinklicht: ja/nein(*)

6.5. Tagfahrleuchten: ja/nein(*)

7. Unterschiedliche Bauarten: … …

8. Das Fahrzeug wurde zur Prüfung vorgeführt am: …

9. Die EG-Typgenehmigung für Bauteile wird erteilt/verweigert(*)

10. Ort: …

11. Datum: …

12. Unterschrift: …

Fußnote(n):

(1)

Für jede Einrichtung sind auf einem gesonderten Bogen unter Angabe der ordnungsgemäßen Bezeichnung die Typen aufzuführen, die die Anbauvorschriften im Sinne dieses Anhangs erfüllen.

(*)

Nichtzutreffendes streichen.

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