ANHANG IV RL 2009/81/EG

Angaben, die in Bekanntmachungen gemäß Artikel 30

ENTHALTEN SEIN MÜSSEN ANKÜNDIGUNG DER VERÖFFENTLICHUNG EINER VORINFORMATION ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL

1.
Land des Auftraggebers
2.
Name des Auftraggebers
3.
Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils”
4.
Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur

BEKANNTMACHUNG EINER VORINFORMATION

1.
Name, Anschrift, Faxnummer, E-Mail-Adresse des Auftraggebers und, wenn davon abweichend, der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte eingeholt werden können, sowie — bei Dienstleistungs- und Bauaufträgen — der Stellen, z. B. die entsprechende Internetseite der Regierung, bei denen Informationen über den am Ort der Leistungserbringung geltenden allgemeinen Regelungsrahmen für Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen erhältlich sind.
2.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
3.
Bauaufträge: Art und Umfang der Arbeiten sowie Ausführungsort; für den Fall, dass das Bauwerk in mehrere Lose unterteilt ist, sind die wichtigsten Eigenschaften jedes Loses anzugeben; sofern verfügbar ist eine Schätzung der Kostenspanne für die vorgesehenen Arbeiten anzugeben; Referenznummer(n) der Nomenklatur.

Lieferaufträge: Art und Menge oder Wert der zu liefernden Waren; Referenznummer(n) der Nomenklatur.

Dienstleistungsaufträge: Gesamtwert einer jeden Beschaffung nach den einzelnen Kategorien; Referenznummer(n) der Nomenklatur.

4.
Voraussichtlicher Zeitpunkt für den Beginn des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags bzw. der Aufträge, für Dienstleistungsaufträge nach Kategorien unterteilt.
5.
Gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt.
6.
Gegebenenfalls sonstige Auskünfte.
7.
Datum der Absendung der Bekanntmachung oder der Absendung der Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einer Vorinformation über das Beschafferprofil angekündigt wird.

BEKANNTMACHUNGEN

Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung und wettbewerblicher Dialog
1.
Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
2.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
3.
a)
Gewähltes Vergabeverfahren.
b)
Gegebenenfalls Rechtfertigungsgründe für ein beschleunigtes Verfahren (für nichtoffene und Verhandlungsverfahren).
c)
Gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt.
d)
Gegebenenfalls, Angabe, dass eine elektronische Auktion durchgeführt wird.
4.
Art des Auftrags.
5.
Ort der Ausführung bzw. Durchführung der Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.
6.
a)
Bauaufträge:

Art und Umfang der Bauleistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Bauleistungen und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose; CPV-Referenznummer(n) der Nomenklatur.

Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch die Erstellung von Entwürfen umfasst.

Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Bauleistungen sowie — wann immer möglich — des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.

b)
Lieferaufträge:

Art der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis darauf, ob die Angebote erbeten werden im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, Mietkauf oder eine Kombination aus diesen, CPV- Referenznummer(n) der Nomenklatur. Menge der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen; CPV-Referenznummer(n) der Nomenklatur.

Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen.

Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Lieferungen sowie — wann immer möglich — des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.

c)
Dienstleistungsaufträge:

Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPV-Referenznummer(n) der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen.

Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Dienstleistungen sowie — wann immer möglich — des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.

Angabe darüber, ob die Ausführung der Leistung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.

Hinweis auf die entsprechende Rechts- oder Verwaltungsvorschrift.

Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.

7.
Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Angabe darüber, ob die Möglichkeit besteht, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen.
8.
Zulässigkeit oder Verbot von Varianten.
9.
Gegebenenfalls Angabe des Prozentsatzes des Gesamtwerts des Auftrags, der im Wege einer Ausschreibung an Unterauftragnehmer vergeben werden muss (Artikel 21 Absatz 4).
10.
Gegebenenfalls Eignungskriterien hinsichtlich der persönlichen Situation eines Unterauftragnehmers, die zu seinem Ausschluss führen können, und erforderliche Angaben als Beleg dafür, dass er nicht unter die Fälle fällt, die einen Ausschluss rechtfertigen. Angaben und erforderliche Formalitäten zur Beurteilung der Frage, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Etwaige Mindestanforderung(en).
11.
Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bau-/Liefer-/Dienstleistungsauftrags. Sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen beginnen oder zu dem die Lieferungen beginnen oder eintreffen oder die Dienstleistungen ausgeführt werden sollen.
12.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen, die die Ausführung des Auftrags betreffen.
13.
a)
Frist für die Eingang der Anträge auf Teilnahme,
b)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind,
c)
Sprache(n), in der (denen) die Angebote abgefasst sein müssen.
14.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten.
15.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften.
16.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss.
17.
Eignungskriterien hinsichtlich der persönlichen Situation des Wirtschaftsteilnehmers, die zu seinem Ausschluss führen können, und erforderliche Angaben als Beleg dafür, dass er nicht unter die Fälle fällt, die einen Ausschluss rechtfertigen. Eignungskriterien, Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob der Wirtschaftsteilnehmer die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Etwaige Mindestanforderung(en).
18.
Bei Rahmenvereinbarungen: vorgesehene Anzahl und gegebenenfalls die Hoechstzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die Partei der Rahmenvereinbarung werden sollen, Dauer der Vereinbarung.
19.
Für den wettbewerblichen Dialog und die Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung gegebenenfalls Angabe, dass das Verfahren in aufeinander folgenden Etappen abgewickelt wird, um die Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern.
20.
Für nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren und den wettbewerblichen Dialog, falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Anzahl Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots, zum Dialog oder zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, zu verringern: Mindestanzahl und gegebenenfalls auch Höchstanzahl der Bewerber und objektive Kriterien für die Auswahl dieser Anzahl von Bewerbern.
21.
Zuschlagskriterien nach Artikel 47: „niedrigster Preis” bzw. „wirtschaftlich günstigstes Angebot” . Die Kriterien für das wirtschaftliche günstigste Angebot sowie deren Gewichtung bzw. die Kriterien in absteigender Reihenfolge nach ihrer Bedeutung müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen bzw. im Fall des wettbewerblichen Dialogs in der Beschreibung enthalten sind.
22.
Gegebenenfalls Datum/Daten der Veröffentlichung der Vorinformation gemäß den technischen Spezifikationen des Anhangs VI bzw. Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
23.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.

VERGABEVERMERK

1.
Name und Anschrift des Auftraggebers.
2.
Gewähltes Vergabeverfahren. Im Fall von Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung (Artikel 28), Begründung.
3.
Bauaufträge: Art und Umfang der Leistungen.

Lieferaufträge: Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer; CPV-Referenznummer(n) der Nomenklatur.

Dienstleistungsaufträge: Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPV-Referenznummer(n) der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen.

4.
Datum der Auftragsvergabe.
5.
Zuschlagskriterien.
6.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
7.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
8.
Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
9.
Wert des (der) ausgewählten Angebots (Angebote) oder höchstes und niedrigstes Angebot, das bei der Vergabe mitberücksichtigt wurde.
10.
Gegebenenfalls Teil des Auftrags, der an Dritte weitervergeben werden muss, sowie dessen Wert.
11.
Gegebenenfalls die Gründe, die eine über sieben Jahre hinausgehende Laufzeit einer Rahmenvereinbarung rechtfertigen.
12.
Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung nach den technischen Spezifikationen des Anhangs VI.
13.
Datum der Absendung dieses Vergabevermerks.

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