ANHANG V RL 2009/81/EG

Angaben, die in Bekanntmachungen über Unteraufträge gemäss Artikel 52 enthalten sein müssen

1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des erfolgreichen Bieters und, falls abweichend, der Stelle, bei der zusätzliche Informationen angefordert werden können.
2.
a)
Ort der Ausführung bzw. Durchführung von Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen;
b)
Art, Anzahl und Umfang der Bauleistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks; CPV-Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur;
c)
Art der zu liefernden Waren, mit Hinweis darauf, ob die Angebote erbeten werden im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, Mietkauf oder eine Kombination aus diesen; CPV-Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur;
d)
Kategorie und Beschreibung der Dienstleistung; Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur.
3.
Etwaige Frist für die Ausführung.
4.
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und unterstützenden Unterlagen angefordert werden können.
5.
a)
Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und/oder den Eingang von Angeboten;
b)
Anschrift, an die die Angebote zu senden sind;
c)
Sprache(n), in der (denen) sie abgefasst sein müssen.
6.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
7.
Objektive Kriterien, die für die Auswahl der Unterauftragnehmer herangezogen werden und die sich auf deren persönliche Situation oder die Bewertung ihres Angebots beziehen.
8.
Sonstige Angaben.
9.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.

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