ANHANG V RL 2009/81/EG
Angaben, die in Bekanntmachungen über Unteraufträge gemäss Artikel 52 enthalten sein müssen
- 1.
- Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des erfolgreichen Bieters und, falls abweichend, der Stelle, bei der zusätzliche Informationen angefordert werden können.
- 2.
-
- a)
- Ort der Ausführung bzw. Durchführung von Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen;
- b)
- Art, Anzahl und Umfang der Bauleistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks; CPV-Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur;
- c)
- Art der zu liefernden Waren, mit Hinweis darauf, ob die Angebote erbeten werden im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, Mietkauf oder eine Kombination aus diesen; CPV-Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur;
- d)
- Kategorie und Beschreibung der Dienstleistung; Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur.
- 3.
- Etwaige Frist für die Ausführung.
- 4.
- Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und unterstützenden Unterlagen angefordert werden können.
- 5.
-
- a)
- Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und/oder den Eingang von Angeboten;
- b)
- Anschrift, an die die Angebote zu senden sind;
- c)
- Sprache(n), in der (denen) sie abgefasst sein müssen.
- 6.
- Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
- 7.
- Objektive Kriterien, die für die Auswahl der Unterauftragnehmer herangezogen werden und die sich auf deren persönliche Situation oder die Bewertung ihres Angebots beziehen.
- 8.
- Sonstige Angaben.
- 9.
- Datum der Absendung der Bekanntmachung.
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