Artikel 3 RL 2009/90/EG

Analysemethoden

Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass alle Analysenmethoden, einschließlich Labor-, Feld- oder Online-Methoden, die für die Programme zur chemischen Überwachung entsprechend der Richtlinie 2000/60/EC eingesetzt werden, im Einklang mit der Norm EN ISO/IEC-17025 oder anderen gleichwertigen, auf internationaler Ebene anerkannten Normen validiert und dokumentiert sind.

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