Artikel 28 RL 2010/35/EU

Erfahrungsaustausch

Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die nach dieser Richtlinie zuständig sind für

a)
die Notifizierungspolitik,
b)
die Marktüberwachung.

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