Artikel 28 RL 2010/35/EU
Erfahrungsaustausch
Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die nach dieser Richtlinie zuständig sind für
- a)
- die Notifizierungspolitik,
- b)
- die Marktüberwachung.
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