Artikel 1 RL 2010/53/EU
Gegenstand
Diese Richtlinie legt Vorschriften zur Sicherstellung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation in den menschlichen Körper bestimmte menschliche Organe (im Folgenden „Organe” ) fest, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.
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