ANHANG VII RL 2010/63/EU
BEFUGNISSE UND AUFGABEN DES REFERENZLABORS DER UNION
- 1.
- Bei dem in Artikel 48 genannten Referenzlabor der Union handelt es sich um die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission.
- 2.
-
Das Referenzlabor der Union ist insbesondere für Folgendes zuständig:
- a)
- Koordinierung und Förderung der Entwicklung und Verwendung von Alternativen zu Verfahren, darunter auch in den Bereichen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung und der gesetzlich vorgeschriebenen Versuche;
- b)
- Koordinierung der Validierung von alternativen Ansätzen auf Ebene der Europäischen Union;
- c)
- zentrale Kontaktstellenfunktion für den Informationsaustausch über die Entwicklung von alternativen Ansätzen;
- d)
- Einrichtung, Pflege und Verwaltung von öffentlichen Datenbanken und Informationssystemen über alternative Ansätze und deren aktuellen Entwicklungsstand;
- e)
- Förderung des Dialogs zwischen Gesetzgeber, Regulatoren und allen relevanten Interessensvertreter, insbesondere Wirtschaft, Biomediziner, Verbraucherorganisationen und Tierschutzgruppen, im Hinblick auf die Entwicklung, Validierung, rechtliche Anerkennung, internationale Anerkennung und Anwendung alternativer Ansätze.
- 3.
- Das Referenzlabor der Union beteiligt sich an der Validierung von alternativen Ansätzen.
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